Terms and Conditions
As an online shop, we are legally obliged to formulate our general terms and conditions (GTC) in a clear and understandable manner. In our GTC you will find all relevant information about our products, prices, contractual terms, payment and delivery conditions as well as your right of withdrawal. We attach great importance to ensuring that our GTC comply with legal requirements. Therefore, our GTC are regularly reviewed by experienced lawyers to ensure that they are always up to date and legally sound.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Store
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Liefer- und Abholkunden
Die Angebote der Westerwald-Brauerei sind freibleibend.
Es gelten die jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wiederholte Lieferungen bedeuten kein Dauerschuldverhältnis.
Die Preise gelten bei Zahlung durch Bankabbuchung je Lieferung – ohne Abzug.
Ist Bankabbuchung nicht möglich, so ist die Zahlung bei der Lieferung fällig.
Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen können vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe
des jeweils von uns für Kontokorrentkredite zu zahlenden Bankzinses berechnet werden.
Lieferung und Rechnung sind beim Empfang zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich
mitzuteilen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei angemessener Temperatur sowie lichtgeschützt zu
lagern. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass die zuerst von der Westerwald-
Brauerei an den Kunden gelieferte Ware von diesem auch zuerst ausgeliefert bzw. an Kunden
zum Verkauf gelangt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung Eigentum der Westerwald-Brauerei.
Unbeschadet der Bepfandung bleibt sämtliches Leergut Eigentum der Brauerei.
Der Kunde verpflichtet sich dazu, das Leergut sortenrein zurückzuführen.
Leergutverluste werden zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert berechnet. Es wird nur
so viel Leergut zurückgenommen, wie der Kunde – bei mengenmäßiger Fortschreibung seines
Leergutkontos – an Leergut schuldet, d. h. die Westerwald-Brauerei ist nicht verpflichtet,
Leergut anzukaufen.
Das Pfand beträgt:
Je Longneck 0,33l Flasche € 0,08
Je Drittel 0,33l Flasche € 0,08
Je NRW 0,5l Flasche € 0,08
Je Bügelflasche 0,33l € 0,15
Je Hachenburger Kasten leer € 1,50
Je Hachenburger Pfandfass 10l € 25,00
Je Hachenburger Pfandfass 30/50l € 30,00
Je Europalette € 7,50
Je Viertelpalette Schwarz € 7,50
Je CO²-Flasche (6kg /10kg) € 50,00
Mietvertragsbedingungen für Mietmaterial der Westerwald-Brauerei
Der Mieter/Übernehmer des Fahrzeuges versichert durch seine Unterschrift, dass er rechtsverbindlich bevollmächtigt
ist, das im Lieferschein aufgelistete Fahrzeug zu übernehmen, und in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist.
Der Mieter/Übernehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift gleichzeitig, den vereinbarten Rückgabetermin
einzuhalten. Die folgenden Mietvertragsbedingungen sowie die Zubehörliste werden vom Mieter/Übernehmer
anerkannt und sind Grundlage des Mietvertrages. Die Schlüssel wurden dem Mieter ausgehändigt.
Mietvertragsbedingungen
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Der Mieter/Übernehmer verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
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Bei Schäden jeglicher Art, die durch Gewalteinwirkung oder unsachgemäßen Umgang durch den Mieter/Übernehmer oder Dritte verursacht werden, haftet in jedem Fall der Mieter. Bei Beschädigung oder Verlust werden die entsprechenden Beträge gemäß der zu instand setzenden Kosten in Rechnung gestellt.
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Schäden oder Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden.
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Bei Unfällen muss die Polizei zur Aufnahme des Schadens benachrichtigt werden. Bei Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden alle evtl. entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Für evtl. dem Veranstalter oder seinen Gästen entstehende Schäden, die mit den zur Verfügung gestellten Gegenständen in Zusammenhang stehen, übernimmt die Westerwald-Brauerei keine Haftung. Der Mieter/Veranstalter hat ausreichende Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung für Schäden Dritter) abzuschließen.
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Das Fahrzeug ist gereinigt und sauber an den Vermieter zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden die anfallenden Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Beschädigungen oder Verlust von Bestandteilen der Verkaufspavillons/Kühlanhänger wie z.B. Beleuchtungsgläser, Stützen, Felgen, Reifen, Stromkabel, Abdeckungen, Girlanden, Halterungen usw. werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
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Sollte der Mieter seine Reservierung nicht rechtzeitig widerrufen, entstehen Stornogebühren in folgender Höhe:
- Ab 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung = 50% der Mietgebühr
- Zwischen 4 Wochen und bis zu 8 Tagen vor der Veranstaltung = 80% der Mietgebühr
- Weniger als 8 Tage vor der Veranstaltung = 100% der Mietgebühr
Allgemeine Mietbedingungen für Fest- und Mietmaterial
I. Präambel
Die Westerwald-Brauerei ist spezialisiert auf das Brauen von hochwertigen Bieren mit 100% Aromahopfen, die 6 lange Wochen in Ruhe reifen. Um die Gemeinschaft im Westerwald und den angrenzenden Regionen auch auf vielen Veranstaltungen und Festen zu fördern, vermietet das Unternehmen zusätzlich Materialien rund um den Bier-Ausschank.
Die im Folgenden aufgeführten Mietvertragsbedingungen sowie die separat für den jeweiligen Mietvertrag erstellte Zubehörliste werden zur Grundlage des geschlossenen Mietvertrages miteinbezogen.
II. Vertragsgegenstand
Der Mietvertrag wird zwischen der Westerwald-Brauerei als Vermieterin und dem im Mietvertrag konkret bezeichneten Kunden als Mieter geschlossen.
Vertragsgegenstand sind die im Mietvertrag und der Zubehörliste konkret aufgeführten Gegenstände aus dem Sortiment des Mietmaterials und Festmobiliars der Westerwald-Brauerei.
III. Besitzübergang
1. Der Besitz an den angemieteten Gegenständen geht mit ihrer Abholung auf den Mieter über. Die Abholung erfolgt durch den Mieter persönlich oder eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person und hat während der Geschäftszeiten der Westerwald-Brauerei zu erfolgen.
Diese lauten:
Montag – Donnerstag: 8.00 -16.30 Uhr
Freitag: 8.00 -14.00 Uhr
2. Für die Bestätigung der Inbesitznahme wird ein Lieferscheindokument ausgestellt, das sowohl durch einen zuständigen Mitarbeiter der Westerwald-Brauerei als auch durch den Mieter bzw. den von diesem Bevollmächtigten zu unterzeichnen ist.
Der Unterzeichnende versichert durch seine Unterschrift, dass er berechtigt ist, das im Lieferschein aufgeführte Mietmaterial in Besitz zu nehmen.
3. Sofern sich der Mietvertrag seinem Gegenstand nach auf die Anmietung eines Fahrzeuges oder Anhängers der Westerwald-Brauerei bezieht, versichert der Unterzeichnende weiterhin, dass er über die zum Führen des Fahrzeuges bzw. des Anhängers erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.
4. Alle erforderlichen Schlüssel werden dem Mieter bzw. seinem Bevollmächtigten zusammen mit dem Mietmaterial / Festmobiliar ausgehändigt.
IV. Mietpreis
1. Die im Mietvertrag vereinbarte Miete gilt jeweils für ein Wochenende.
2. Bei einer Mietdauer von über zwei Wochen gewährt die Vermieterin auf die Gesamtmiete einen Rabatt von 10%.
Bei längerfristigen Vermietungen von über drei Wochen gewährt die Vermieterin einen Rabatt von 30% auf die Gesamtmiete.
3. Sofern im Mietvertrag eine Anlieferung des Mietmaterials vereinbart wurde, gelten für die Belieferung folgende Preisaufschläge zzgl. zur Miete:
· Lieferzone 1 (bis 35 km Entfernung): kein Preisaufschlag
· Lieferzone 2 (35 km – 60 km Entfernung): Preisaufschlag i.H.v. 35,- €
· Lieferzone 3 (ab 60 km Entfernung): Preisaufschlag nach Absprache
4. Sofern das Mietmaterial oder Festmobiliar durch den Mieter oder einen Bevollmächtigten nicht abgeholt wird, sind vom Mieter folgende Stornierungskosten zu zahlen:
· bis 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40% der vereinbarten Miete
· zwischen 4 Wochen bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 60% der vereinbarten Miete
· bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80% der vereinbarten Miete
5. Alle angegebenen Mietpreise verstehen sich immer zzgl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes.
V. Nebenpflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
2. Während der Mietzeit auftretende Schäden am angemieteten Material sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Hierzu wird eine Benachrichtigung per E-Mail an s.holzenthal@hachenburger.de empfohlen. Der E-Mail ist ein Foto der aufgetretenen Schäden beizufügen.
3. Der Mieter verpflichtet sich, zu gewährleisten, dass bei der entsprechenden Festveranstaltung ausschließlich Hachenburger Biere und Westerwald-Bräu zum Ausschank kommen.
VI. Rückgabe des Mietmaterials
1. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Rückgabetermin für das Mietmaterial einzuhalten.
2. Vor Rückgabe eines angemieteten Fahrzeuges der Westerwald-Brauerei ist dieses zu reinigen und sauber an den Vermieter zurückzugeben.
Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist der Vermieter berechtigt, die anfallenden Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
3. Die Rückgabe des Mietmaterials und Festmobiliars hat während der Geschäftszeiten der Westerwald-Brauerei zu erfolgen. Diese lauten:
Montag – Donnerstag: 8.00 -16.30 Uhr
Freitag: 8.00 -14.00 Uhr
VII. Haftung
1. Der Mieter haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit nach den allgemeinen Vorschriften für sämtliche Schäden, die während der Mietzeit durch Gewalteinwirkung oder unsachgemäßen Umgang mit dem Mietmaterial und/oder Festmobiliar verursacht werden.
Auch für Schäden, die durch Dritte entstehen, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter verantwortlich.
2. Bei Verlust von Mietmaterialien oder dessen Zubehörteilen (v.a. von Bestandteilen des Ausschankwagens oder Kühlanhängers wie Beleuchtungsgläser, Stützen, Felgen, Reifen, Stromkabel, Abdeckungen, Girlanden, Halterungen oder Schlüsse und Schlösser) ist Wertersatz zu leisten.
3. Bei Unfällen, die mit einem angemieteten Fahrzeug oder Anhänger entstehen, muss die Polizei zur Aufnahme des Schadens unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden alle eventuell entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
4. Für eventuell dem Veranstalter oder seinen Gästen entstehende (Dritt-)Schäden, die mit dem angemieteten Mietmaterial und/oder Festmobiliar in Zusammenhang stehen, übernimmt die Westerwald-Brauerei keine Haftung. Der Mieter sorgt selbstständig für ausreichende Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung für Schäden Dritter).
VIII. Besonderheiten für den Betrieb der Ausschankwagen
Sofern sich der abgeschlossene Mietvertrag seinem Gegenstand nach auf einen Ausschankwagen der Westerwald-Brauerei bezieht, sind zu dessen Betrieb folgende Zusatzmaterialien vom Mieter eigenständig zu beschaffen:
1. Lebensmittelechter Schlauch (1/2“-3/4“) mit GEKA-Anschluss für die Wasserleitung
2. Abwasserschlauch (empfohlen min. 3/4“) mit GEKA-Anschluss
3. Verlängerungskabel für die Stromzufuhr (220 V)
Zu beachten: Die oben genannten GEKA-Kupplungen (Wasserzuleitungen) müssen mit einer lebensmittelechten Dichtung versehen sein.
IX. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben.
Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.
Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.
X. Schriftform
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.